Regelungsvorhaben
Mögliche Versicherungspflicht für Hauseigentümer gegen Elementarschäden verhältnismäßig ausgestalten
Angegeben von:
Leo Dautzenberg (R000272)
am
24.06.2024
Beschreibung:
Die Einführung einer Versicherungspflicht für Hauseigentümer gegen Elementarschäden wäre für Eigentümer höchst unwirtschaftlich, da Gebäude in Hochrisikogebieten kaum versicherbar sind. Daher sollte auf Gefahrenpräventionsmaßnahmen und eine verhätnismäßige Regelung gesetzt werden.
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
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Auftrag
Im Rahmen des Auftrags zur Unterstützung der Aufträge der EUTOP Group werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Bundesministerien sowie mit dem Deutschen Bundestag zur Sachstandsaufklärung sowie etwaiger Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, geführt. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der beauftragenden Organisationen zu vermitteln. Dies betrifft insbesondere die EUTOP-Mandate Vertanical GmbH, Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts, ProSiebenSat.1 Media SE, TÜV SÜD AG, EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG, DocMorris N.V., Deutsche Telekom AG, Deutsche Post AG, Burda Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bundesnotarkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts, Bayer AG, Alzchem Trostberg GmbH, Vertex Pharmaceuticals (Germany) GmbH und Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft.
Auftraggeber/-innen (1):
Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen:
Der Auftrag zur Interessenvertretung wird selbst ausgeführt -