Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Mögliche Versicherungspflicht für Hauseigentümer gegen Elementarschäden verhältnismäßig ausgestalten

Angegeben von:
Leo Dautzenberg (R000272) am 24.06.2024

Beschreibung:
Die Einführung einer Versicherungspflicht für Hauseigentümer gegen Elementarschäden wäre für Eigentümer höchst unwirtschaftlich, da Gebäude in Hochrisikogebieten kaum versicherbar sind. Daher sollte auf Gefahrenpräventionsmaßnahmen und eine verhätnismäßige Regelung gesetzt werden.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Aufträge zu diesem RV (1)

  1. Auftrag

    Im Rahmen des Auftrags zur Unterstützung der Aufträge der EUTOP Group werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Bundesministerien sowie mit dem Deutschen Bundestag zur Sachstandsaufklärung sowie etwaiger Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, geführt. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der beauftragenden Organisationen zu vermitteln. Dies betrifft insbesondere die EUTOP-Mandate Vertanical GmbH, Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts, TÜV SÜD AG, EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG, DocMorris N.V., Deutsche Post AG, Burda Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bundesnotarkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts, Vertex Pharmaceuticals (Germany) GmbH und Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft.

    Auftraggeber/-innen (1):

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen:
    Der Auftrag zur Interessenvertretung wird selbst ausgeführt

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