Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Änderung der STVO

Angegeben von:
Verkehrsclub Deutschland (VCD), Landesverband Bayern e.V. (R002632) am 24.06.2024

Beschreibung:
Änderung der STVO. Ziel: Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts, mehr Entscheidungsfreiheit für Kommunen hinsichtlich Tempolimits innerorts.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 518/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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