Regelungsvorhaben
Novelle des Hackerparagraphen
Angegeben von:
CrowdStrike GmbH (R005862)
am
24.06.2024
Beschreibung:
Bundesjustizminister Marco Buschmann hat eine Reform der seit Jahren umstrittenen Hackerparagrafen angekündigt. Der Koalitionsvertrag sieht vor, "dass das Identifizieren, Melden und Schließen von Sicherheitslücken in einem verantwortlichen Verfahren – also etwa in der IT-Sicherheitsforschung – legal durchführbar sein soll, heißt es in einem Eckpunktepapier aus dem Ressort des FDP-Politikers zur Modernisierung des Strafgesetzbuchs (StGB). Diesem Prinzip des ethischen Hackens müsse "auch im Strafrecht Rechnung getragen werden". Ins Visier genommen hat Buschmann dazu die Paragrafen 202a folgende im StGB, in denen es um das Ausspähen und Abfangen von Daten sowie Vorbereitungshandlungen geht.
- Cybersicherheit [alle RV hierzu]
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
- Strafrecht [alle RV hierzu]