- Registernummer: R005862
- Ersteintrag: 04.04.2023
- Letzte Änderung: 06.11.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 08.10.2024
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Tätigkeitskategorie:
Sonstiges Unternehmen
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Kontaktdaten:
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Adresse:
c/o Citco Deutschland GmbHMainzer Landstraße 4160329 Frankfurt am MainDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4924193688811
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E-Mail-Adressen:
- policy@crowdstrike.com
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 02/23 bis 01/24Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 02/23 bis 01/2420.001 bis 30.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 02/23 bis 01/240,40
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (5):
- Dr. Christoph Bausewein
- Benjamin Hufschmidt
- Aristidis Koios
- Jörg Hermann Schauff
- Liga Rozentale
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Mitgliedschaften (7):
- Bitkom e.V.
- Wirtschaftsrat der CDU e.V.
- Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT)
- Allianz für Cybersicherheit e.V.
- American Chamber of Commerce in Germany e. V.
- Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Norddeutschland e.V.
- GovTech Campus Deutschland e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (10):
Parlamentarisches Verfahren; EU-Gesetzgebung; Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU; Cybersicherheit; Rechtspolitik; Strafrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst sowie durch die Beauftragung Dritter wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Interessen von CrowdStrike werden in Deutschland im Wesentlichen durch die angegebenen Personen und beauftragte Dritte vertreten. Zu der in den Anwendungsbereich des Lobbyregistergesetzes fallenden Tätigkeit von CrowdStrike zählen unregelmäßige Interaktionen etwa mit Vertretern der Legislative und der Exekutive des Bundes in Form von bilateralen oder multilateralen Gesprächen, der Teilnahme an aus Mitgliedschaften im Sinne des Lobbyregistergesetzes resultierenden Arbeitskreissitzungen und Veranstaltungen im Schwerpunkt zu den Themen Cybersicherheit, Cyberabwehr, Cyberresilienz, Schutz von demokratischen Wahlen im Cyberbereich.
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NIS2 Umsetzungsgesetz
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Beschreibung:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung Durch den Gesetzentwurf wird die Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und der Richtlinie (EU) 2018/1972 sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148 (ABl. L 333 vom 27. Dezember 2022, S. 80, im Folgenden NIS-2-Richtlinie) auf Bundesebene umgesetzt.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang) -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang) -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Cybersicherheit [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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EU Verordnung zur Künstlichen Intelligenz
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Beschreibung:
Mit der KI-Verordnung setzt die EU den Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Europa. Sie zielt darauf ab, Innovationen zu fördern, gleichzeitig das Vertrauen in KI zu stärken und sicherzustellen, dass diese Technologie in einer Weise genutzt wird, die die Grundrechte und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger der EU respektiert. Die KI-Verordnung ist das weltweilt erste umfassende Regelwerk für KI.
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Interessenbereiche:
- Cybersicherheit [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Novelle des Hackerparagraphen
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Beschreibung:
Bundesjustizminister Marco Buschmann hat eine Reform der seit Jahren umstrittenen Hackerparagrafen angekündigt. Der Koalitionsvertrag sieht vor, "dass das Identifizieren, Melden und Schließen von Sicherheitslücken in einem verantwortlichen Verfahren – also etwa in der IT-Sicherheitsforschung – legal durchführbar sein soll, heißt es in einem Eckpunktepapier aus dem Ressort des FDP-Politikers zur Modernisierung des Strafgesetzbuchs (StGB). Diesem Prinzip des ethischen Hackens müsse "auch im Strafrecht Rechnung getragen werden". Ins Visier genommen hat Buschmann dazu die Paragrafen 202a folgende im StGB, in denen es um das Ausspähen und Abfangen von Daten sowie Vorbereitungshandlungen geht.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Cybersicherheit [alle RV hierzu];
- Rechtspolitik [alle RV hierzu];
- Strafrecht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 02/23 bis 01/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 02/23 bis 01/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 02/23 bis 01/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 02/23 bis 01/24