Regelungsvorhaben
Sichtbarkeit von Unfallstellen: Begrenzungs-, Seitenmarkierungs- und Umrissleuchten für die Fahrzeugklassen M2/N2-M3/N3 und O2-O4
Angegeben von:
Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. (R001997)
am
24.06.2024
Beschreibung:
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) empfiehlt dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) sowie den Fahrzeug- und Anhängerherstellern, Neufahrzeugen sicherzustellen, dass Begrenzungs-, Seitenmarkierungs- und Umrissleuchten nach einem Verkehrsunfall aktiviert sind, wenn ein Unfall detektiert wurde.
sich dafür einzusetzen, eine solche Anforderung in der UN-Regelung Nr. 48 sowie der GSR zu ergänzen.
die StVO dahingehend anzupassen, dass die Fahrenden, soweit möglich, nach einem Unfall oder einer Panne unabhängig von der Unfalldetektion durch das Fahrzeug die Beleuchtungseinrichtungen aktivieren müssen.
Das betrifft die Verordnung (EU) 2019/2144.
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]