Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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MPU ab 1,1 Promille Blutalkohol

Angegeben von:
Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. (R001997) am 24.06.2024

Beschreibung:
Der DVR empfiehlt, die Indikation für die Anordnung einer Fahreignungsbegutachtung nach Alkoholkonsum von derzeit 1,6 Promille BAK bzw. 0,8 mg/l Atemalkoholkonzentration auf 1,1 Promille bzw. 0,55 mg/l im § 13 FeV Nr. 2 c) anzupassen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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