Regelungsvorhaben
Reduzierung der Blendung entgegenkommender Verkehrsteilnehmender
Angegeben von:
Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. (R001997)
am
24.06.2024
Beschreibung:
Für alle Frontscheinwerfer soll eine automatische Leuchtweitenregulierung verpflichtend vorgeschrieben werden. Der DVR unterstützt die vorgesehene Änderung der UN-Regelung Nr. 48 zum verpflichtenden Einbau einer automatischen Leuchtweitenregulierung für alle Scheinwerfersysteme.
Die gesetzlichen Anforderungen sind so anzupassen, dass die Erkennung und Ausblendung aller entgegenkommenden, relevanten Verkehrsteilnehmenden durch „blendfreies Fernlicht“ sichergestellt werden.
Mit zunehmender Leuchtdichte (abnehmende Größe der Lichtquelle) erhöht sich auch die Blendwirkung der Scheinwerfer. Das BMDV sollte sich auf internationaler Ebene für eine Regulierung der Leuchtdichte einsetzen.
Das betrifft die Verordnung (EU) 2019/2144.
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]