Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Berücksichtigung der Fachgruppe Pathologie im Digital-Gesetz (DigiG)

Angegeben von:
Berufsverband Deutscher Pathologinnen und Pathologen (BDP) (R002120) am 24.06.2024

Beschreibung:
Gewährleistung der Befüllung der elektronischen Patientenakte mit Pathologie-Befunden grundsätzlich durch den behandelnden Arzt anstelle des Pathologen; Sicherstellung der Vertretung der Befunddaten generierenden ärztlichen Fachgruppen in den Expertengremien und Arbeitskreisen des Kompetenzzentrums nach § 385 SGB V; Empfehlung einer jur. Überprüfung, ob die ePA den Zugang von Obduzenten zu Patientendaten behindert

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/9048 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens - (Digital-Gesetz – DigiG) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern