Regelungsvorhaben
Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten mit ElektroG einführen
Angegeben von:
Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) (R001924)
am
24.06.2024
Beschreibung:
Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) soll für alle Vertreiber von elektronischen Einweg-Zigaretten sowohl im stationären Handel als auch im Fernabsatz unabhängig von der Größe der Verkaufs- oder Lagerfläche die Pflicht zur Rücknahme der Produkte eingeführt werden, damit diese einer hochwertigen Verwertung im Sinne des ElektroG zugeführt werden. Aus Sicht der Mitgliedsunternehmen des BVTE stellt die vorgesehene Regelung die kundenfreundlichste und wirtschaftlich beste Lösung dar. Im Sinne des Bürokratieabbaus sollten Mitteilungspflichten für Hersteller einheitlich jährlich geregelt werden.
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Referentenentwurf:
Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 15.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 23.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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