Regelungsvorhaben

Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten mit ElektroG einführen

Angegeben von:
Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) (R001924) am 24.06.2024

Beschreibung:
Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) soll für alle Vertreiber von elektronischen Einweg-Zigaretten sowohl im stationären Handel als auch im Fernabsatz unabhängig von der Größe der Verkaufs- oder Lagerfläche die Pflicht zur Rücknahme der Produkte eingeführt werden, damit diese einer hochwertigen Verwertung im Sinne des ElektroG zugeführt werden. Aus Sicht der Mitgliedsunternehmen des BVTE stellt die vorgesehene Regelung die kundenfreundlichste und wirtschaftlich beste Lösung dar. Im Sinne des Bürokratieabbaus sollten Mitteilungspflichten für Hersteller einheitlich jährlich geregelt werden.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406030055 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 23.05.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

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