Regelungsvorhaben

Vorschläge zur Ausgestaltung im nationalen Begleitgesetz zur EU-Verordnung 2024/886

Angegeben von:
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) (R001693) am 24.06.2024

Beschreibung:
Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen das marktwirtschaftliche Umfeld abbilden und fördern. Daher kann eine verpflichtende Umsetzung von bestimmten regulatorischen Vorgaben durch alle Arten von Kreditinstituten, also auch durch spezialisierte Institute, als nicht sachgerecht bewertet werden. Es sollten daher Ausnahmen für diejenige Art von spezialisierten Instituten geregelt werden, die angesichts ihrer speziellen Geschäftsausrichtung keine elektronischen bzw. onlinefähigen Zahlungskonten für Kunden anbieten. In einem möglichen nationalen Begleitgesetz könnten für spezialisierte Institute Ausnahmeregelungen geschaffen werden, um sicherzustellen, dass diese nicht durch einen regulatorischen Markteingriff aus dem Markt gedrängt werden.

Betroffene Interessenbereiche (4)

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