Regelungsvorhaben

Verbesserte Statistik, örtliche Zuständigkeit und Fallzahlen für die Vormundschaft

Angegeben von:
Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V. (R006475) am 24.06.2024

Beschreibung:
In die Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit soll als Kriterium Wille und Wohl des Kindes einfließen (§ 87c SGB VIII). In der Statistik sollen die vier Vormundschaftstypen künftig erfasst werden sowie unter anderem Fluchthintergrund und evtl. weitere Merkmale der betroffenen Kinder und Jugendlichen (§ 99 Abs. 4 SGB VIII). Die Fallzahlen für die Amtsvormundschaft sollten auf ein Wert von 30 Fällen pro VZÄ reduziert werden, um den Kindern und Jugendlichen gerecht werden zu können (§ 55 Abs. 2 SGB VIII).

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406190151 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

Nach oben blättern