Regelungsvorhaben
Reform des SGB XI und des SGB V, Verbesserungen im Leistungsrecht und für Pflegeeinrichtungen
Angegeben von:
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. (R004257)
am
24.06.2024
Beschreibung:
1. Langfristig: Einführung eines „Vollkasko“-Prinzips der gesetzlichen Pflegeversicherung (vollständige Übernahme der Kosten für die erforderliche Pflege)
2. Kurzfristig: Deutliche Erhöhung der Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI, flexible Inanspruchnahme vorhandener SGB XI-Leistungen
3. Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 1
4. Vollständige Übernahme von notwendigen Investitionskosten
5. Klarstellung des freien Wahlrechts der pflegerischen Versorgungsform
6. Förderung alternativer Wohnformen, Unterstützung innovativer Versorgungsformen
7. Rechtssichere, vollständige und zeitnahe Refinanzierung von Personal- und Sachkosten im Bereich der Pflege
8. Lockerung von Fachkraftquoten
9. Klarstellung in § 120 SGB XI, dass Pflegeverträge digital geschlossen werden dürfen
- Krankenversicherung [alle RV hierzu]
- Pflege [alle RV hierzu]
- Pflegeversicherung [alle RV hierzu]