Regelungsvorhaben

MVGenomV/GenDV: Datenkranz praxistauglich gestalten, klinische Netzwerke einbinden, Übergangsvergütung mit klarer Verpflichtung versehen

Angegeben von:
Deutsche Krebsgesellschaft e. V. (R002166) am 24.06.2024

Beschreibung:
Die DKG setzt sich für einen praxistauglichen, klar strukturierten Datenkranz ohne redundante Erhebungen ein (klare Abschnitte, Pflicht/optional). Die klinischen Netzwerke sollen verbindlich eingebunden werden. Qualitäts- und Vollständigkeitsprüfungen sind festzulegen; Evaluationsdaten bleiben abrechnungsunabhängig. Bis zur vollen Funktionsfähigkeit der Infrastruktur ist eine Übergangsvergütung bei nachgelagerter Datenübermittlung sicherzustellen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 257/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Verordnung zum Modellvorhaben zur umfassenden Diagnostik und Therapiefindung mittels Genomsequenzierung bei seltenen und bei onkologischen Erkrankungen (Genomdatenverordnung - GenDV)

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMG): Verordnung zum Modellvorhaben Genomsequenzierung (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2404290002 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 10.04.2024 an:

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