Regelungsvorhaben
Umsetzungsbedarfe der Entgelttransparenzrichtlinie
Angegeben von:
Deutscher Juristinnenbund e.V. (R001507)
am
21.06.2024
Beschreibung:
Deutschland muss die Entgelttransparenzrichtlinie bis spätestens Juni 2026 in nationales Recht umsetzen. Sie macht präzise und verbindliche Vorgaben zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebotes sowohl im öffentlichen als auch privaten Sektor. Dabei baut die Richtlinie nicht länger ausschließlich auf den individuellen Klageweg. Sie geht davon aus, dass proaktive Instrumente wie Berichtspflichten für Arbeitgeber*innen und betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit geeignet sind, geschlechtsspezifische Verzerrungen in den Entgeltstrukturen systematisch zu beseitigen. Das aktuell in Deutschland geltende Entgelttransparenzgesetz entspricht diesen Vorgaben nicht. Es muss entscheidend nachgebessert werden.
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu]
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SG2406200156 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 05.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin]
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