Regelungsvorhaben
Anpassung von Aufsicht, Sanktionen und Streitbeilegung in der Umsetzung des Data Act
Angegeben von:
Bitkom e.V. (R000672)
am
21.06.2024
Beschreibung:
Der deutsche Gesetzgeber ist durch den Data Act verpflichtet, bis zum grundsätzlichen Anwendungsbeginn der Verordnung insb. entsprechende Aufsichtsstrukturen zur Rechtsdurchsetzung zu schaffen. Hierfür wird ein Durchführungsgesetz benötigt. Dies ist wichtig, denn die Benennung der Aufsichtsbehörde(n) für den Data Act (DA) ist Grundlage für seine erfolgreiche Umsetzung und die Beantwortung zahlreicher Fragen vor und nach seinem grundsätzlichen Anwendungsbeginn. Darüber hinaus können auch ein verhältnismäßiges Sanktionsregime und ein funktionierender Streitbeilegungsmechanismus entscheidend zum Wachstum der europäischen Datenwirtschaft im Rahmen des Data Acts beitragen. Wegen der Relevanz von Datenschutzbehörden in diesem Kontext könnte dies bestimmte Auswirkungen auf das BDSG haben.
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
- Internetpolitik [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
- Verwaltungstransparenz/Open Government [alle RV hierzu]
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu]
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SG2406140011 (PDF - 10 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 21.05.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) [alle SG dorthin]
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SG2412230011 (PDF - 29 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 05.11.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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