Regelungsvorhaben
Ausgestaltung der Speicherpraxis von IP-Adressen und Portnummern
Angegeben von:
Bitkom e.V. (R000672)
am
21.06.2024
Beschreibung:
Da das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof die deutsche Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt haben, ist der Gesetzgeber gefordert, Rechtssicherheit zu schaffen - sowohl für die Anbieter von Telekommunikationsdiensten als auch für deren Kundinnen und Kunden. Als grundrechtskonforme Regelung zur Datenspeicherung hat sich die Bundesregierung auf ein „Quick Freeze“-Verfahren verständigt. Nach dem Quick-Freeze-Prinzip sollen Daten nur bei Anfangsverdacht einer Straftat auf richterliche Anordnung gespeichert werden. Demgegenüber sprechen sich die Innenminister der Länder für eine partielle Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung aus.
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]
- Kommunikations- und Informationstechnik [alle RV hierzu]