Regelungsvorhaben

Umsatzsteuerbefreiung für Rechtsgeschäfte zwischen gemeinsamen Einrichtungen

Angegeben von:
Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (R001380) am 21.06.2024

Beschreibung:
Eine Befreiung für Umsatzsteuergeschäfte zwischen gemeinsamen Einrichtungen untereinander und Gleichstellung mit den Sozialversicherungsträgern ist erforderlich, um die Wirtschaftlichkeit des Arbeitgebermeldeverfahrens sicherzustellen. Andernfalls müssten die am Verfahren teilnehmenden gemeinsamen Einrichtungen pro Datensatz Umsatzsteuer an die jeweilige Datenannahmestelle entrichten. Da sie dieselbe Leistung zur Daseinsvorsorge wie die gesetzlichen Sozialversicherungsträge erbringen und einen sozialen Zweck wie diese erfüllen, ist eine Gleichstellung - auch unter europarechtlichen Vorzeichen (vgl. Art. 132 Abs. 1 lit. g) RL 2006/112/EG) – zulässig und funktionsgerecht. § 4 Nr. 15 UStG ist entsprechend zu ergänzen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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