Regelungsvorhaben
Vergabetransformationspaket: Verbot von unbezahlten Vorleistungen bei Ausschreibungen im Design
Angegeben von:
Deutscher Designtag e.V. (R003679)
am
21.06.2024
Beschreibung:
Bei Ausschreibungen von Designleistungen auf Basis der UVgO werden oft unvergütete Leistungen wie Entwürfe/Konzepte gefordert. Dies verstößt u.U. gegen das Werkvertragsrecht §632 BGB, gegen den Rechtsanspruch von Urhebern auf angemessene Vergütung §32 UrhG und widerspricht dem Gebot der Wirtschaftlichkeit.
Ziele:
- Angleichung der UVgO an die VgV: Übernahme der Vergütungsregelung §77 VgV, des Wettbewerblichen Dialogs §18 VgV und der Innovationspartnerschaft §19 VgV in die UVgO
- Stärkung der funktionalen Leistungsbeschreibung
- Vereinheitlichung der Vergabeplattformen
- Verbesserung der Schnittstellen
- Begrenzung der Eignungskriterien auf den Auftragsgegenstand, um Solo-Selbständige/Start-Ups nicht auszuschließen
- Professionalisierung der Vergabestellen und Verfahren
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]