Regelungsvorhaben
Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) - Emissionen erfassen. Bilanzierung berücksichtigen.
Angegeben von:
Thüga Aktiengesellschaft (R001118)
am
21.06.2024
Beschreibung:
Rechtscharakter der Nachweisregister sowie deren Verzahnung mit bereits bestehenden Datenbanken ungeklärt. Ausstellung, Anerkennung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen sollte möglichst unbürokratisch erfolgen, der unabgestimmte Parallelbetrieb mehrerer funktionsgleicher Datenbanken möglichst vermieden werden. Mit Blick auf Verbrauchertransparenz Nachbesserungsbedarf bei den an die Herkunftsnachweise gestellten Vorgaben. Treibhausgas-Emissionen sollten erfasst, bilanzielle Bezugsmöglichkeiten sollten berücksichtigt werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/10159 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Verordnung über das Herkunftsnachweisregister für Gas und das Herkunftsnachweisregister für Wärme oder Kälte (Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung - GWKHV) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 22.03.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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