Regelungsvorhaben
Verbesserung der Thesaurierungsregelung für Personenunternehmen
Angegeben von:
Stiftung Familienunternehmen und Politik (R000083)
am
21.06.2024
Beschreibung:
Thesaurierte Gewinne in Körperschaften unterliegen einer Steuerbelastung von ca. 30 Prozent. Demgegenüber müssen Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften auch stehengelassene Gewinne mit dem individuellen Steuersatz versteuern, der bis zu 48 % erreichen kann. Dieser Nachteil soll durch die Regelung des § 34a des Einkommensteuergesetzes ausgeglichen werden. Die Regelung ist jedoch schwer zu handhaben und sollte so vereinfacht und ergänzt werden, dass sie grundsätzlich von jedem Personenunternehmen genutzt werden kann, ohne wirtschaftliche Nachteile oder de-facto-Veränderungssperren befürchten zu müssen.
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]