Regelungsvorhaben

Informationelle Selbstbestimmung wirtsch. Berechtigter bei Zugang zum Transparenzregister wahren.

Angegeben von:
Stiftung Familienunternehmen und Politik (R000083) am 21.06.2024

Beschreibung:
Infolge der EuGH-Rechtsprechung verlangt der Grundrechtsschutz wirtschaftlich Berechtigter, dass nur Personen mit einem „berechtigten Interesse“ Zugang zum Transparenzregister haben. Der Stiftung ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass eine verhältnismäßige Regelung i. R. d. Umsetzung des Anti Money Laundering Package erhöhte Anforderungen an den Nachweis dieser Vorgabe sowie verfahrensrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen erforderlich macht. Zudem ist insbesondere zu vermeiden, dass die Anforderungen der GwVO diese Grundsätze unterlaufen.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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