Regelungsvorhaben

Beachtung von Seltenen Erkrankungen bei der Überarbeitung der EU-Pharmagesetzgebung, insb. der Verordnung über Arzneimittel für Seltene Erkrankungen

Angegeben von:
BioMarin Deutschland GmbH (R000641) am 21.06.2024

Beschreibung:
Therapien für Seltene Erkrankungen sollten von der Regelung, Anreize an die Versorgung aller Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren zu koppeln, ausgenommen werden. Statt einer einjährigen Verlängerung für zusätzliche Indikationen für Orphan Medicinal Products fordern wir eine Verlängerung von mindestens drei Jahren zur Förderung ihrer Entwicklung und Zulassung.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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