Regelungsvorhaben
Einführung eines Gebäude- und Wohnungseigentumsregisters
Angegeben von:
Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V. (BDVI) (R002078)
am
21.06.2024
Beschreibung:
Es wird die Einführung eines Gebäude- und Wohnungseigentumsregisters mit Ortsbezug angeregt. Die Fach- und Sachdaten sollten also mit Koordinaten verknüpft sein. Ortsbezug und Geometrien eines solchen Registers sollten aus bestehenden Geoinformationssystemen gespeist werden. Katasterinhalte und 3D-Modelle der Kataster- und Vermessungsbehörden sollten Basis eines Gebäuderegisters sein. Der Bund sollte die Anforderungsprofile an die Auskünfte definieren, die das System hergeben soll. Dann kann definiert werden, welche Sachinformationen in das System eingepflegt werden sollen. Sobald von den Gebäudenachweisen rechtliche Aussagen abgeleitet werden sollen, muss das Gebäude auch mit der Genauigkeit und dem rechtlichen Vertrauen des Liegenschaftskatasters versehen sein.
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Wohnen [alle RV hierzu]
- Liegenschafts-, Vermessungs- und Katasterrecht; Immobilienwertermittlung; Sachverständigenentschädigung; Bürokratieabbau; Geoinformationen; Beliehene
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Adressatenkreis:
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Versendet am 18.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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