Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

AI Act: Angemessene Berücksichtigung der Kultur-, Kreativ- und Medienwirtschaft in der Sekundärgesetzgebung und im AI Omnibus

Angegeben von:
Bertelsmann SE & Co. KGaA (R002001) am 21.06.2024

Beschreibung:
Angemessene Berücksichtigung der Kultur-, Kreativ- und Medienwirtschaft in der Sekundärgesetzgebung zum AI Act und dem AI Omnibus, u.a. durch die Begrenzung von Hochrisiko-Systemen auf faktisch riskante Anwendungen, längere Übergangsfristen für Hochrisiko-Systeme und einen praktikablen Code of Practice zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten.

Betroffene Interessenbereiche (5)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (2)

  1. SG2404300001 (PDF - 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 01.03.2024 an:

      • Bundesregierung

  2. SG2506170045 (PDF - 1 Seite)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 20.04.2024 an:

      • Bundesregierung

Nach oben blättern