Regelungsvorhaben

Modifizierung der Schuldenbremse

Angegeben von:
Wirtschaftsforum der SPD e.V. (R000328) am 20.06.2024

Beschreibung:
Implementierung der "Goldenen Regel", die öffentliche Nettoinvestitionen von der Schuldenbremse ausnimmt: - Änderung: Anpassen des § 1 des Bundeshaushaltsgesetzes, um eine Klausel aufzunehmen, die Investitionen in Infrastruktur, Bildung und nachhaltige Technologien explizit von der Schuldenbremse ausnimmt. - Erweiterung der finanziellen Spielräume der Kommunen durch Anpassung der Schuldenregelungen. - Grundgesetzänderung zur Einführung der "Goldenen Regel" auf Bundes- und Länderebene. - Anpassung des Artikels 109 Absatz 3 des Grundgesetzes, der die Schuldenbremse regelt, um eine Ausnahme für öffentliche Nettoinvestitionen aufzunehmen.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406200154 (PDF - 8 Seiten)

    Adressatenkreis:

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