Regelungsvorhaben
Modifizierung der Schuldenbremse
Angegeben von:
Wirtschaftsforum der SPD e.V. (R000328)
am
20.06.2024
Beschreibung:
Implementierung der "Goldenen Regel", die öffentliche Nettoinvestitionen von der Schuldenbremse ausnimmt:
- Änderung: Anpassen des § 1 des Bundeshaushaltsgesetzes, um eine Klausel aufzunehmen, die Investitionen in Infrastruktur, Bildung und nachhaltige Technologien explizit von der Schuldenbremse ausnimmt.
- Erweiterung der finanziellen Spielräume der Kommunen durch Anpassung der Schuldenregelungen.
- Grundgesetzänderung zur Einführung der "Goldenen Regel" auf Bundes- und Länderebene.
- Anpassung des Artikels 109 Absatz 3 des Grundgesetzes, der die Schuldenbremse regelt, um eine Ausnahme für öffentliche Nettoinvestitionen aufzunehmen.
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 30.04.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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