Regelungsvorhaben
Shrinkflation verhindern
Angegeben von:
foodwatch e.V. (R001267)
am
20.06.2024
Beschreibung:
Verringert sich der Inhalt einer Verpackung, so muss auch die Verpackung kleiner werden und für einen Zeitraum von 6 Monaten so auf der Vorderseite gekennzeichnet werden, dass die geringere Füllmenge für Verbraucher:innen leicht erkennbar ist.
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]