Regelungsvorhaben

Besserer Einbezug der Gesundheitsberufe in die Digitalisierung, speziell bei Anwendungen im Bereich Geburtshilfe

Angegeben von:
Deutscher Hebammenverband (R000395) am 20.06.2024

Beschreibung:
Zu DigiG und GDAG: Bei der TI-Anbindung und für, auf den Versorgungsalltag zugeschnittene, digitale Anwendungen muss das Fachwissen aus den Gesundheitsberufen in die Verfahrensentwicklung eingebunden werden. Im Bereich der Telematikinfrastruktur TI fehlt aktuell die Perspektive einer kooperativen Versorgung, z.B. in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett, die zum Vorteil aller Beteiligten wäre. Um eine gelingende Umsetzung neuer Anwendungen in der Praxis zu erreichen ist es erforderlich die Leistungserbringer engmaschig bei den "use cases" einzubeziehen und eine bessere prozessuale Begleitung der zukünftigen Anwendungen zu regeln. Beim elektronischen Mutterpass und Kinderuntersuchungsheft ist es zwingend erforderlich, dass die Berufsvertretung der Hebammen mit einbezogen wird.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 377/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG) (Vorgang)
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13249 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit - (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (3)

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