Regelungsvorhaben
Anpassungen Haftpflichtversicherung Hebammen (Überlimitschäden und Haftpflichtprämien)
Angegeben von:
Deutscher Hebammenverband (R000395)
am
20.06.2024
Beschreibung:
Einrichtung eines staatlichen Härtefallfonds für Überlimitschäden. Dieser übernimmt nur die Zahlungen, die eine Hebamme aufgrund der Überschreitung der Versicherungssumme in einem Schadensfall selbst zu entrichten hätte.
Beibehaltung der Berufshaftpflichtversicherung bei gesetzlicher Festschreibung der maximalen Haftpflichtsumme auf bis zu 12,5 Mio. Euro. Überführung von Überlimitschäden über 12,5 Mio. Euro aus der Berufshaftpflicht und der privaten Haftung in eine staatliche Haftung.
Dauerhafte Absenkung der Versicherungsbeiträge über die Befreiung von der Versicherungssteuer, analog zu Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen.
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]