Regelungsvorhaben

Reform der Notfallversorgung, Rettungsdienst

Angegeben von:
Deutscher Hebammenverband (R000395) am 20.06.2024

Beschreibung:
Der DHV hält eine Reform der Notfallversorgung für sinnvoll. Daher fordert der DHV folgende Maßnahmen in Anlehnung an die vom BMG formulierten Eckpunkte zur Notfallversorgung und zum Rettungsdienst vom 16.01.2024: 1. Bundesweite Vorgaben für die flächendeckende Integration von Hebammen in Rettungsdienste bei Einsätzen mit geburtshilflichen Bezug zur Verbesserung der Qualität und Wahrung der Hinzuziehungspflicht 2. Einbindung der Geburtshilfe in Integrierte Notfallzentren (INZ), Krankenhäuser mit einem INZ werden verpflichtet, eine geburtshilfliche Ambulanz oder eine hebammengeleitete Portalpraxis 24/7 zu stellen und damit eine Entlastung der Kreißsäle

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz, NotfallG) Datum des Referentenentwurfs: 03.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2408140008 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

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