Regelungsvorhaben

24.022_Umsetzung EU ETS2 in nationales Recht mit Ziel der späteren Zusammenlegung von ETS1 und ETS2

Angegeben von:
Volkswagen AG (R001681) am 20.06.2024

Beschreibung:
CO2 muss in allen Sektoren einen Preis erhalten. Nur durch das "cap and trade" System des ETS ist gewährleistet, dass die politisch vorgegebenen Klimaziele erreicht werden. Die perspektivische Zusammenlegung von ETS 1 und ETS 2 führt zu den volkswirtschaftlich geringsten CO2-Vermeidungskosten.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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