Regelungsvorhaben
Pragmatische und zukunftsorientierte Anpassungen in §14a EnWG
Aktiv vom 20.06.2024 bis 26.06.2025
Wieder aktiv seit 10.09.2025
Angegeben von:
elexon (R005950)
am
20.06.2024
Beschreibung:
Am 27.11.2023 wurden die Beschlüsse zum §14a EnWG vorgestellt, die steuerbare Verbrauchseinrichtungen sicher und zügig ins Stromnetz integrieren sollen. Das soll den Hochlauf von E-Mobilität und Wärmepumpen sicherstellen und gleichzeitig Netzsicherheit gewährleisten. Die Gesetzesnovelle ist am 01.01.2024 in Kraft getreten. Die Regelungen im §14a EnWG beeinflussen allerdings die Betriebsabläufe von Spediteuren und Flottenbetreibern entscheidend, und beinträchtigt ihre Fähigkeit, effizient und nachhaltig zu wirtschaften. Es sollten daher Anpassungen vorgenommen werden, um die positiven Absichten des Gesetzes in vollem Umfang zu realisieren. Nur so kann sichergestellt werden, dass §14a EnWG seine Rolle als Katalysator für eine nachhaltige Energiezukunft leistet.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]