Regelungsvorhaben

Sozialgesetzbuch (SGB IX), Streichung von: § 223 SGB IX Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe

Angegeben von:
Andreas Arnemann (Inklusionskünstler) (R006408) am 19.06.2024

Beschreibung:
Durch diese Regelung wird Inklusion verhindert, die laut UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 27, nur auf dem ersten Arbeitsmarkt stattfinden kann. Als Gruppenleiter in einer WfbM, der nach 29 Jahren aus dem System der ,,modernen Sklaverei“ ausgestiegen ist, fordere ich die komplette Streichung einer Anrechenbarkeit von Aufträgen, welche an WfbM vergeben werden. Werkstätten sind Auslaufmodelle und nicht mehr zeitgemäß! Ich bitte Sie, den § 223 SGB IX (Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe) ersatzlos aus dem Neuntes Buch Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu streichen.

Betroffene Interessenbereiche (4)

  • Arbeitsmarkt [alle RV hierzu]
  • Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
  • Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung" [alle RV hierzu]
  • Aufklärung über Inklusion, Ableismus, Barrierefreiheit, UN-BRK, Menschenrechte - Stimme der Betroffenen

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406190202 (PDF - 1 Seite)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 19.06.2024 an:

      • Bundesregierung

    • Versendet am 09.10.2024 an:

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