Regelungsvorhaben

Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz - Erweiterung der Leistungsgruppen um den Fachbereich Psychiatrie

Angegeben von:
Andreas Arnemann (Inklusionskünstler) (R006408) am 19.06.2024

Beschreibung:
Eine Transparenzverpflichtung der Psychiatrischen Kliniken ist unbedingt erforderlich. Insbesondere sollte eine bundesweite Statistik über Fixierungen geführt werden, welche nach Ansicht der Vereinten Folterungen darstellen und verboten werden müssen. Fixierungen führen zu Vertrauensverlust und Traumatisierungen, ein Bundeskataster für diese unmenschlichen Behandlungen ist unbedingt erforderlich, um den, aus meiner Sicht rechtsfreien Raum, der Psychiatrien zu öffnen. Psychiatrie ist meiner Ansicht nach ein Krankenhausbereich, der nicht nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen menschenwürdig behandelt, stark Pharmalobby gelenkt wird und eine Transparenz der dort vorgenommenen Behandlungen ist unbedingt erforderlich.

Betroffene Interessenbereiche (1)

  • Aufklärung über Inklusion, Ableismus, Barrierefreiheit, UN-BRK, Menschenrechte - Stimme der Betroffenen

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406190199 (PDF - 1 Seite)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 19.06.2024 an:

Nach oben blättern