Regelungsvorhaben
NotfallGesetz Reform der Notfallversorgung
Angegeben von:
Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. (R003048)
am
19.06.2024
Beschreibung:
Die Interessen besonders von vulnerablen Patientinnen und Patienten sowie die Interessen der evangelischen Krankenhäuser sollen entsprechend ihrer individuellen Bedarfe berücksichtigt werden. Dazu zählen u. a. eine gute Erreichbarkeit, Sicherung und Steigerung der
Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten sowie eine transparente und sachgerechte Zuordnung der Integrierten Notfallzentren (INZ).
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz NotfallG) Datum des Referentenentwurfs: 07.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]