Regelungsvorhaben

NotfallGesetz Reform der Notfallversorgung

Angegeben von:
Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. (R003048) am 19.06.2024

Beschreibung:
Die Interessen besonders von vulnerablen Patientinnen und Patienten sowie die Interessen der evangelischen Krankenhäuser sollen entsprechend ihrer individuellen Bedarfe berücksichtigt werden. Dazu zählen u. a. eine gute Erreichbarkeit, Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten sowie eine transparente und sachgerechte Zuordnung der Integrierten Notfallzentren (INZ).

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz NotfallG) Datum des Referentenentwurfs: 07.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (6)

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