Regelungsvorhaben
Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit
Angegeben von:
Verband der Privaten Bausparkassen e.V. (R000755)
am
19.06.2024
Beschreibung:
Am 24. April 2024 hat das Europäische Parlament diese Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Plattformarbeit angenommen. Wesentlicher Inhalt ist die widerlegbare Vermutung eines Beschäftigungsverhältnisses zwischen Plattform und Plattformarbeitern. Die Europäische Kommission und die beiden Co-Gesetzgeber sind davon ausgegangen, dass Handelsvertreter nicht unter den Begriff der Plattformarbeiter fallen sollen. Der Verband setzt sich dafür ein, dass bei der Umsetzung der Richtlinie die Selbständigkeit von Handelsvertretern gewahrt bleibt.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]