Regelungsvorhaben

Bürokratieabbau und Vereinfachung der Antragstellung zur CO2-Preis-Kompensation nach SPK-Richtlinie

Angegeben von:
TÜV-Verband e.V. (R000008) am 19.06.2024

Beschreibung:
Zur Kompensation von CO2-Kosten für energieintensive Industrien können Unternehmen Beihilfen nach der Strompreiskompensation-Richtlinie (SPK) beantragen. Der komplexe Antragsprozess stellt Organisationen und Prüfunternehmen vor erhebliche bürokratische Hürden. Ziel der Interessenvertretung ist es, eine effiziente und praktikable Umsetzung unter Beteiligung aller interessierten Kreise zu ermöglichen.

Betroffene Interessenbereiche (4)

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