Regelungsvorhaben
Anpassung der ProdSG an die neue GPSR ((EU) 2023/988) - Anforderungen für GS-Stellen anpassen
Angegeben von:
TÜV-Verband e.V. (R000008)
am
19.06.2024
Beschreibung:
Die neue Verordnung ((EU) 2023/988) über die allgemeine Produktsicherheit, sowie ihre künftigen Umsetzungs- und delegierten Rechtsakte müssen nicht in nationales Recht umgesetzt werden, erfordern aber ggf. eine Anpassung des bisherigen nationalen Produktsicherheitsrechts (ProdSG).
Ziel der Interessenvertretung: praktikable nationale und europäische Auslegung und Umsetzung der Anforderungen der Allgemeinen ProduktsicherheitsVO bzw. der nachgelagerten Rechtsakte im Sinne der Sicherheit von Verbraucher:innen, eines funktionierenden Binnenmarktes und dem System der unabhängigen Drittprüfung (GS-Stellen). Focus sind die Anforderungen in:
Artikel 21 Befugnis für die Tätigkeit als GS-Stelle
-Artikel 24 (2) – Pflichten des Herstellers und des Einführers
-Artikel 29 – Bußgeldvorschriften
-
Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 231/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle RV hierzu]
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]