Regelungsvorhaben

Anpassung der ProdSG an die neue GPSR ((EU) 2023/988) - Anforderungen für GS-Stellen anpassen

Angegeben von:
TÜV-Verband e.V. (R000008) am 19.06.2024

Beschreibung:
Die neue Verordnung ((EU) 2023/988) über die allgemeine Produktsicherheit, sowie ihre künftigen Umsetzungs- und delegierten Rechtsakte müssen nicht in nationales Recht umgesetzt werden, erfordern aber ggf. eine Anpassung des bisherigen nationalen Produktsicherheitsrechts (ProdSG). Ziel der Interessenvertretung: praktikable nationale und europäische Auslegung und Umsetzung der Anforderungen der Allgemeinen ProduktsicherheitsVO bzw. der nachgelagerten Rechtsakte im Sinne der Sicherheit von Verbraucher:innen, eines funktionierenden Binnenmarktes und dem System der unabhängigen Drittprüfung (GS-Stellen). Focus sind die Anforderungen in: Artikel 21 Befugnis für die Tätigkeit als GS-Stelle -Artikel 24 (2) – Pflichten des Herstellers und des Einführers -Artikel 29 – Bußgeldvorschriften

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 231/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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