Regelungsvorhaben
Auslegung und Umsetzung der Funkanlagen-Richtlinie 2014/53/EU im Sinne der Benannten Stellen
Angegeben von:
TÜV-Verband e.V. (R000008)
am
19.06.2024
Beschreibung:
Die Funkanlagen-Richtlinie 2014/53/EU regelt die grundlegenden Anforderungen an Funkanlagen für das Inverkehrbringen im EU-Binnenmarkt. Begleitend dazu werden in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/30 konkrete Kategorien von Funkanlagen definiert, für die die in Artikel 3 Absatz 3 gestellten Anforderungen, insbesondere zur Cybersicherheit, gelten. Ziel der Interessensvertretung ist eine praktikable nationale und europäische Auslegung und Umsetzung der Anforderungen aus der Funkanlagen-Richtlinie im Sinne des Systems der unabhängigen Drittprüfung und des Verbraucherschutzes.
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]