Regelungsvorhaben
Klarstellung des Begriffs Mängelschleife im Zuge der StVZO-Novellierung
Angegeben von:
TÜV-Verband e.V. (R000008)
am
19.06.2024
Beschreibung:
Die Anfrage des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut zur Mängelschleife wurde wie folgt klargestellt: Die StVZO-Novelle der Bundesregierung bestätigte die aktuell gültigen Bestimmungen zur Durchführung der HU. Danach müssen amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen u.a. ein QM-Sstem unterhalten, das mindestens den Anforderungen der DIN 17020:2012 entspricht. Die Norm sichert die Qualität der HU und auch der beigestellten Prüfungen (z. B. AU, sofern diese von einer Kfz-Werkstatt durchgeführt wird). Das Erteilen der HU-Plakette für ein Fzg. mit erheblichen Mängeln, ohne dass sich die untersuchende Person von der Behebung der Mängel überzeugt hat, war und ist weiterhin nicht zulässig, so dass die irreführende Presseberichterstattung zur sogenannten Mängelschleife klargestellt wurde.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 159/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
...Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Personenverkehr [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Verkehr" [alle RV hierzu]
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]