Regelungsvorhaben
Auslegung und Anpassung der 41. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Angegeben von:
TÜV-Verband e.V. (R000008)
am
19.06.2024
Beschreibung:
Betreiber von Betriebsbereichen nach der Störfallverordnung müssen ihre Anlagen vor Cyberangriffen schützen. Die zuständigen Behörden prüfen die Einhaltung dieser Pflichten, unterstützt von qualifizierten Sachverständigen (SV). Laut 41. BImSchV werden 18 Fachgebiete für Sachverständige definiert, ein Bereich für Cybersicherheit fehlt. Auch erschweren die geplanten Regelungen eine schnelle, flächendeckende Verfügbarkeit entsprechender Sachverständiger. Der TÜV-Verband fordert daher die Anerkennung der Fachkunde „Prozessleittechnik – CyberSecurity (IT/OT)” ohne anlagenbezogene Fachkunde, eine Übergangsfrist von 36 Monaten für die Zulassung dieser SV und vereinfachte Regelungen für die ressortübergreifende Behandlung von Cybersicherheit zur Förderung von Synergien in behördlichen Verfahren.
-
Referentenentwurf:
Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Bekanntgabeverordnung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 12.03.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu]
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]
- Energienetze [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Immissionsschutz [alle RV hierzu]