Regelungsvorhaben

Auslegung und Anpassung der 41. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Angegeben von:
TÜV-Verband e.V. (R000008) am 19.06.2024

Beschreibung:
Betreiber von Betriebsbereichen nach der Störfallverordnung müssen ihre Anlagen vor Cyberangriffen schützen. Die zuständigen Behörden prüfen die Einhaltung dieser Pflichten, unterstützt von qualifizierten Sachverständigen (SV). Laut 41. BImSchV werden 18 Fachgebiete für Sachverständige definiert, ein Bereich für Cybersicherheit fehlt. Auch erschweren die geplanten Regelungen eine schnelle, flächendeckende Verfügbarkeit entsprechender Sachverständiger. Der TÜV-Verband fordert daher die Anerkennung der Fachkunde „Prozessleittechnik – CyberSecurity (IT/OT)” ohne anlagenbezogene Fachkunde, eine Übergangsfrist von 36 Monaten für die Zulassung dieser SV und vereinfachte Regelungen für die ressortübergreifende Behandlung von Cybersicherheit zur Förderung von Synergien in behördlichen Verfahren.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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