Regelungsvorhaben
RefE Änderung TA Lärm klares Bekenntnis zur Zulässigkeit von passiven Schallschutzmaßnahmen im Anwendungsbereich der TA Lärm nötig
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
19.06.2024
Beschreibung:
Klares Bekenntnis zur Zulässigkeit von passiven Schallschutzmaßnahmen im Anwendungsbereich der TA Lärm erreichen. Die „Grundausrichtung“ der TA Lärm an den modernen Städtebau anpassen. Eine Regelung ergänzen, die die Baurechtsbehörde dazu ermächtigt, bei Anwendung der Sonderregelung die erhöhten – von dem Wohnungsbauvorhaben zu duldenden – Immissionsrichtwerte in der Baugenehmigung der heranrückenden Wohnbebauung durch Nebenbestimmung festzulegen.
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Referentenentwurf:
Referentenentwurf einer zweiten Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 30.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu]
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
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SG2406190013 (PDF - 12 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 18.06.2024 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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