Regelungsvorhaben

Keine weitreichende Lockerung des anwaltlichen pro-bono-Verbots

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 19.06.2024

Beschreibung:
Der DAV lehnt eine weitreichende Lockerung des pro-bono-Verbots und erhebliche Ausweitung der Zulässigkeit unentgeltlicher anwaltlicher Tätigkeit nach der BRAO ab, insbesondere, wenn diese unabhängig von Fallgruppen und Bedürftigkeit bestehen soll. Eine Streichung des Kriteriums des Einzelfalls wird abgelehnt. Eine Beschränkung zulässiger unentgeltlicher anwaltlicher Tätigkeit auf den Einzelfall ist unbedingt erforderlich und durch den Gesetzeswortlaut sicherzustellen.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406120077 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 02.04.2024 an:

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