Regelungsvorhaben
CoEC: Einführung einer verbindlichen Europaratskonvention zum Schutz des Anwaltsberufs
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
19.06.2024
Beschreibung:
Die zukünftige Europaratskonvention soll die ungehinderte und unabhängige Ausübung des Anwaltsberufs möglichst weitgehend schützen.. Ziel ist, dass in der Konvention das in Deutschland mit BRAK und DAV bestehende duale System anwaltlicher Repräsentation und Organisation des Berufsstands abgebildet ist sowie insgesamt die Konvention ein möglichst hohes Schutzniveau aufweist.
Ziel ist ferner, dass möglichst viele Staaten die Konvention unterzeichnen und ratifizieren.
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 18.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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