Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Beibehaltung des § 100a Abs. 2 Nr. 1 lit. j) StPO in der Fassung vom 12.12.2019 (mit Befristung bis zum 11.12.2024)

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 19.06.2024

Beschreibung:
Die bis zum 11.12.2024 festgesetzte Regelungs-/Geltungsfrist der TKÜ in dem § 100a Abs. 2 Ziff. 1 lit. j) StPO (BGBl. 2019 I Nr. 46 vom 12.12.2019, S. 2121) sollte nicht verlängert werden

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/9720 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2405310004 (PDF - 7 Seiten)

    Adressatenkreis:

Nach oben blättern