Regelungsvorhaben
GesetzE zu geplanten Änderungen vollstreckungsrechtlicher Vorschriften der VwGO
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
19.06.2024
Beschreibung:
Der Gesetzesentwurf sieht eine Änderung des § 172 VwGO und eine Erweiterung um einen § 172a VwGO vor. In § 167 Abs. 1 VwGO soll klargestellt werden, dass gegenüber Amtsträgern, die für den Vollstreckungsschuldner haften, eine Anwendung der §§ 880 und 890 der Zivilprozessordnung unzulässig ist. Die geplanten Änderungen des § 172 Abs. 1 VwGO betreffen im Wesentlichen die Ausweitung der Zwangsgelder auf alle vollstreckbaren Handlungs-, Duldungs- und Unterlassungspflichten und die Anhebung des Zwangsgeldes auf bis zu 25.000,00 €, wobei Begünstigter entweder eine deutsche Gebietskörperschaft oder eine gemeinnützige Einrichtung sein soll. Eine Begünstigung der Beteiligten ist ausgeschlossen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/2533 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 21.03.2024 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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