Regelungsvorhaben

RefE Änderung Höfeordnung

Aktiv vom 19.06.2024 bis 13.02.2025

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 19.06.2024

Beschreibung:
Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Änderung der Höfeordnung beschränkt sich auf die Ersetzung der zum 31.12.2024 aufgehobenen Einheitswerte in § 1 und § 12 der Höfeordnung durch die ab 01.01.2025 geltenden Grundsteuerwerte. Die Struktur der Höfeordnung bleibt unverändert. Aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins bleibt zu prüfen, ob das Ziel der Höfeordnung, die Erhaltung leistungsfähiger Höfe in bäuerlichen Familien zur Sicherstellung der Ernährung der Bevölkerung durch Privilegierung des Hoferben, weiterhin mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu vereinbaren ist. Es könnte sich empfehlen, für die Feststellung der Hofeigenschaft eine Obergrenze einzuführen, orientiert an der Ertragskraft des landwirtschaftlichen Betriebes.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 388/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen (Vorgang)
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/12788 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gestzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2405150020 (PDF - 8 Seiten)

    Adressatenkreis:

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