Regelungsvorhaben
RefE Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
19.06.2024
Beschreibung:
Der DAV hält die vorgesehenen Regelungen des Gesetzes, insbesondere die Beschränkung des Schutzes der Betroffenen, die im Alter von unter 16 Jahren – sei es im In- oder Ausland – eine Ehe eingegangen sind, auf unterhaltsrechtliche Regelungen, für nicht ausreichend. Er hält stattdessen weitere ergänzende familienrechtliche Regelungen, insbesondere zum Abstammungs- und Sorgerecht, zur Ehewohnung sowie zum Verfahren zur Erklärung über die Fortsetzung der Ehe und zum Erbrecht für geboten. Der durch die Nichtigkeit eintretende Statuswechsel beeinträchtigt darüber hinaus den Personenstatus von aus solchen Verbindungen hervorgegangenen Kindern. Dies ist mit erheblichen rechtlichen Schwierigkeiten und Nachteilen verbunden und erfordert komplexere Regelungen zum Schutz der Betroffenen.
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Referentenentwurf:
Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 05.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 30.04.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin]
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