Regelungsvorhaben
Erweiterung des Gesetzesentwurfs zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen: Regelungen zu Abstammung, Sorgerecht und Personenstatus ergänzen
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
19.06.2024
Beschreibung:
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert den Gesetzesentwurf zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen als unzureichend. Die Unterhaltsregelungen im geplanten § 1305 BGB-E sind problematisch, da sie unabhängig von den Umständen der Ehe gelten. Ergänzende Regelungen zu Abstammung (§ 1592 BGB-E), Sorgerecht (§ 1671 BGB-E), Ehewohnung (§ 1318 Abs. 4 BGB) und Erbrecht fehlen. Die Möglichkeit der Fortsetzung einer nichtigen Ehe ab Volljährigkeit (§ 1305 Abs. 2 BGB-E) wird kritisch gesehen, insbesondere wegen ungeklärter elternschaftlicher Zuordnung und fehlender Anfechtungsrechte (§ 1600 BGB). Der DAV fordert klare Regelungen zum Personenstatus betroffener Kinder sowie eine kohärente Abstimmung mit ausländer- und asylrechtlichen Vorschriften, um Wertungswidersprüche zu vermeiden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11367 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
Zuvor:
Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen (Vorgang)
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 30.04.2024 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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