Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Eckpkte Reform der Tötungsdelikte (Initiativstellungnahme)

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 19.06.2024

Beschreibung:
Das Eckpunktepapier des BMJ von November 2023 sieht eine sprachliche Anpassung der Strafvorschriften über die Tötungsdelikte vor, da diese im Wesentlichen aus dem Jahr 1941 stammen und auf der Lehre vom „Tätertyp“ beruhen. Der DAV ist der Ansicht, dass eine reine sprachliche Bereinigung das grundlegende Problem, also die strikte Verknüpfung moralisierender Mordmerkmale mit einer absoluten (Freiheits-)Strafe, nicht löst und spricht sich für eine umfassende Reform der Tötungsdelikte aus. Der DAV schlägt ein Regelungsmodell vor, das für die Differenzierung von Mord und Totschlag auf die rechtlich begründete Verantwortungszurechnung für die Tat und den Tatkontext setzt. Demnach soll die Differenzierung von Mord und Totschlag einer Differenzierung von Verantwortungssphären folgen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2405290017 (PDF - 31 Seiten)

    Adressatenkreis:

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